FORSCHUNGSSTIPENDIUM
Wir freuen uns, die Ausschreibung eines neuen Forschungsstipendiums bekannt zu geben. Mit einem Gesamtvolumen von 20.000 € fördern wir jährlich ein innovatives Forschungsprojekt, das einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der urogynäkologischen Wissenschaft in Deutschland leistet. Wir bedanken uns hierbei herzlich bei der DGGG, die einen Beitrag von jährlich 10.000 € zu diesem Stipendium stellt.
Ziel und Zweck:
• Förderung wissenschaftlicher, urogynäkologischer Projekte durch Unterstützung von herausragenden Nachwuchswissenschaftler*innen
Zielgruppe:
• Junge Medizinier*innen und Fachärzt*innen mit Interesse an urogynäkologischen Forschungsthemen
Voraussetzungen:
• Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
• Nachweisbare Forschungsinteressen
• Unterstützung durch eine akademische Institution oder eine klinische Einrichtung:
• PI ist AGUB-zertifiziert (jede Stufe)
• Mitglied aus dem Jungen Forum der AGUB ist im Team mit dabei.
• Registrierung des Projektes (DRKS, EU Clinical Trial Register, clinicaltrials.gov etc.)
Fördervolumen:
• 20.000€, zur Hälfte seitens der AGUB (10.000€) und der DGGG (10.000€)
Förderzeitraum:
• Auf ein Jahr beschränkt
Förderumfang:
• Finanzielle Unterstützung
• Deckung von Projektkosten (Ethik, Materialen, Publikationskosten, Laborkosten etc.)
• Reisekosten für internationale Kongresse
• Basierend auf strukturierter Kostenaufstellung (analog DFG)
• Mitglied aus dem Jungen Forum der AGUB ist im Team mit dabei
• Mentoring durch erfahrenen AGUB-III Expert*in, falls gewünscht
Zeitlicher Ablauf:
• Bewerbungen bis zum 31.07. eines Jahres
• Schriftführer*in prüft Antrage auf Vollständigkeit und auf Einhalten der o.g. Kriterien, leitet diese dann anonymisiert an den wissenschaftlichen Beirat weiter.
• Wissenschaftlicher Beirat führt einen Review-Prozess durch und schlägt dem Vorstand eine Listung vor.
• Vorstandsbeschluss zum 30.09. eines Jahres, Vorstellung des Projektes beim DGGG-Vorstand
• Förderzeitraum 01.10. des Antragsjahres bis 01.10. des Folgejahres
• Auszahlung der Fördersumme erfolgt zweigeteilt: 10.000€ bei positivem Ethikvotum, 10.000€ bei erstem Einschluss einer Studienteilnehmerin bzw. Experimentstart
• Nach dem 01.10. des Folgejahres ist keine Auszahlung mehr möglich.
• Eine Anschlussförderung kann beantragt werden.
Verpflichtend:
• Publikation der Ergebnisse
• Vorstellung der Ergebnisse beim Deutschen Urogynäkologie Kongress
• Abschlussbericht für die Homepage der AGUB