Zertifizierung der AGUB I II III


Inkrafttreten: 01.05.2011
Gültigkeit: 6 Jahre
Verantwortlich: Aktueller Vorstand der AGUB e.V.

Gültigkeitsdauer: Alle bislang erteilten Qualifikationseinstufungen bleiben erhalten und haben eine Gültigkeit von 6 Jahre ab Ausstellungsdatum.  
Gebühren
Einzureichende Stelle: Geschäftsstelle der AGUB e.V. an Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!

Zertifizierungsverfahren

1. Zusendung des Antragformulars

Es werden nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare in digitaler Form angenommen. Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Unterlagen postalisch an die Geschäftsstelle zu senden. Bitte senden Sie Ihren Antrag an Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!. Sie erhalten dann ein Passwort für den Upload Ihrer Unterlagen in die AGUB-Cloud. 

2. Upload in AGUB-Cloud

Unterlagen mit patientenbezogenen Daten sind vom Antragsteller vollständig zu Anonymisieren. Ist dies nicht der Fall werden die Unterlagen sofort vernichtet und nicht zertifiziert. Anträge, die mehr Unterlagen enthalten als gefordert, werden vernichtet und nicht zertifiziert. Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Unterlagen (siehe Antrag) dem Inhalt entsprechend beschriftet werden.

3. Zertifizierungsverfahren

Im Zuge des Zertifizierungsvorganges werden die Unterlagen in digitaler Form an zwei Gutachter sowie an den Vorstand verschickt. 
Die prüfenden Gutachter erhalten lediglich eine Lesefunktion. 

4. Beurteilung und Zertifikat

Nach Beurteilung der Unterlagen und Erteilung der Zertifizierungsstufe werden alle digitalisierten Unterlagen gelöscht. Lediglich das Antragsformular mit personenbezogenen Daten des Antragstellers wird in der Geschäftsstelle archiviert. Die erreichte Zertifizierungsstufe wird in der Datenbank der AGUB e.V. eingetragen und bis zur Ablauffrist (6 Jahre) gespeichert.

5. Fehlende Unterlagen

Wird ein Antrag vor Ablauf der 6-Jahresfrist abgelehnt, können Unterlagen innerhalb von 3 Monaten in digitaler Form nachgereicht werden. Nach Ablauf der Frist, werden alle Unterlagen gelöscht und müssen vom Antragsteller neu eingereicht werden. 

AGUB I Facharzt

Der Antragsteller muss Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Mitglied der AGUB sein. Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antragsteller den Grundkurs und Aufbaukurs (mind. 3 Monate Abstand zwischen den Kursen) absolviert hat und der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. 

Antrag


AGUB II Facharzt mit Zusatzqualifikation

Voraussetzung ist eine bereits bestehende Zertifizierung auf AGUB I. Antragsteller mit einem urogynäkologischen konservativen Schwerpunkt weisen diese konservativen Maßnahmen gesondert nach. Weitere Hinweise können über die Geschäftsstelle eingeholt werden.

Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

ANTRAG


AGUB III Seminarleiter

Voraussetzung ist eine bereits bestehende Zertifizierung auf AGUB II. 

Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der AGUB Vorstand entscheidet über die Zertifizierung AGUB III.

Antrag