Weiterbildung

Teil unseres Zieles als Junges Forum der AGUB ist die Verbesserung der Weiterbildung in der Urogynäkologie. Eine qualifizierte Weiterbildung in der Urogynäkologie ist für das Fortbestehen einer qualitativ hochwertigen Patientinnenversorgung essenziell. Um diese zu gewährleisten, können sich Fachärzte in der Urogynäkologie zertifizieren lassen.

Aktuell gibt es 3 Zertifizierungsstufen. Die Zertifizierungsstufe AGUB I kann man als Facharzt erwerben. Für diese Stufe braucht man nur konservative Maßnahmen durchgeführt haben. Diese Qualifikation ist ideal, wenn man sich niederlassen möchte und konservativ Patientinnen behandeln möchte, um deren Leidensdruck durch Senkungs- und Inkontinenzbeschwerden zu lindern.

Wenn man später als Facharzt weiterhin klinisch und operativ tätig sein möchte, kann man den AGUB II oder auch den AGUB III erwerben. AGUB III- qualifizierte Fachärzte gelten als hochspezialisiert in dem Gebiet der Urogynäkologie.

Voraussetzungen für den AGUB I sind unter anderem der Grund- und Aufbaukurs. Diese können während der Assistenzarztausbildung schon erworben werden und verfallen nicht. Ebenfalls können die vorausgesetzten konservativen Therapien, Sonographien und klinische Untersuchungen gesammelt werden, sodass man als Facharzt gleich den AGUB I beantragen kann.

Im Folgenden sind die Voraussetzungen für den Erwerb des AGUB I aufgelistet. Für weitere Informationen über Zertifizierungsmöglichkeiten in der Urogynäkologie, klickt auf den folgenden Link:

https://www.agub.de/zertifizierungen/zertifizierung-der-agub-i-ii-iii

Voraussetzungen für die Zertifizierung AGUB I:

  • Der Facharzt für das Fach Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Mitglied der AGUB
  • Uroygnäkologischer Grund- und Aufbaukurs (mind. 3 Monate Abstand zwischen den Kursen)
  • 50 konservative Therapien der Harninkontinenz
  • 50 konservative Therapien des Deszensus genitalis
  • Anamnesen, klinische Untersuchungen der Harninkontinenz und des Deszensus genitalis (mindestens 100)
  • Nephro-Sonographien und Restharnbestimmungen (mindestens 100)
  • Die konservativen Therapien können durch eine Bescheinigung des Ausbilders (=/> AGUB II) nachgewiesen werden
  • Die Zertifizierung ist 6 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig
  • Die Zertifizierungsstufe AGUB II kann nach mindestens 2 Jahren in der Stufe AGUB I beantragt werden