Re-Zertifizierung der AGUB I II III

Die Re-Zertifizierungen werden für 6 Jahre erteilt. Alle bisher erworbenen Zertifikate / Qualifikationsstufen behalten ihre Gültigkeit und sind ab Ausstellungsdatum 6 Jahre gültig. Eine Re- Zertifizierung ist nach Ablauf der Gültigkeit erneut notwendig.

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Sammelstatistiken (z.B. KV oder EDV-Ausdruck des Praxis- oder Klinikdokumentationssystems) und von 10 daraus ausgewählten repräsentativen Einzelfällen durch den Erstgutachter. 

Bei AGUB II Re-Zertifizierungen ist als Praxis- bzw. Klinikbesonderheit eine Schwerpunktpraxis bzw. zertifiziertes Kontinenz- und Beckenbodenzentrum nachzuweisen. Die AGUB Stufe III wird ausschließlich weiterhin operativ und klinisch Tätigen zuerkannt.

Inkrafttreten: 01.05.2011
Gültigkeit: 6 Jahre
Verantwortlich: Aktueller Vorstand der AGUB e.V.

Gültigkeitsdauer: Alle bislang erteilten Qualifikationseinstufungen bleiben erhalten und haben eine Gültigkeit von 6 Jahre ab Ausstellungsdatum  
Übergangsregelung: Für die Anträge zur Zertifizierung nach (RE-)AGUB II gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018. Anträge nach dem alten Katalog müssen bis zum 30.09.2018 eingereicht werden, damit eine Bearbeitung noch bis zum 31.12.2018 sichergestellt ist. 
Es zählt der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.
Beschluss: Weiterbildungskommission der AGUB im Auftrag der AGUB e.V. und DGGG e.V., Klausurtagung in Furtwangen, 12.03.2011 
Kosten: pro Stufe 100,00 € zzgl. MwSt.
Einzureichende Stelle: Geschäftsstelle der AGUB e.V. an Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!

Zertifizierungsverfahren

1. Zusendung des Antragformulars

Es werden nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare in digitaler Form angenommen. Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Unterlagen postalisch an die Geschäftsstelle zu senden. Bitte senden Sie Ihren Antrag an Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!. Sie erhalten dann ein Passwort für den Upload Ihrer Unterlagen in die AGUB-Cloud. 

2. Upload in AGUB-Cloud

Unterlagen mit patientenbezogenen Daten sind vom Antragsteller vollständig zu anonymisieren. Ist dies nicht der Fall werden die Unterlagen sofort vernichtet und nicht zertifiziert. Anträge, die mehr Unterlagen enthalten als gefordert, werden vernichtet und nicht zertifiziert. Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Unterlagen (siehe Antrag) dem Inhalt entsprechend beschriftet werden.

3. Zertifizierungsverfahren

Im Zuge des Zertifizierungsvorganges werden die Unterlagen in digitaler Form an zwei Gutachter sowie an den Vorstand verschickt. 
Die prüfenden Gutachter erhalten lediglich eine Lesefunktion. 

4. Beurteilung und Zertifikat

Nach Beurteilung der Unterlagen und Erteilung der Zertifizierungsstufe werden alle digitalisierten Unterlagen gelöscht. Lediglich das Antragsformular mit personenbezogenen Daten des Antragstellers wird in der Geschäftsstelle archiviert. Die erreichte Zertifizierungsstufe wird in der Datenbank der AGUB e.V. eingetragen und bis zur Ablauffrist (6 Jahre) gespeichert.

5. Fehlende Unterlagen

Wird ein Antrag vor Ablauf der 6-Jahresfrist abgelehnt, können Unterlagen innerhalb von 3 Monaten in digitaler Form nachgereicht werden. Nach Ablauf der Frist, werden alle Unterlagen gelöscht und müssen vom Antragsteller neu eingereicht werden.

Re-AGUB I Facharzt

Voraussetzung ist eine bereits bestehende Zertifizierung auf AGUB I, die innerhalb der nächsten drei Monate erlischt. 

Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Antrag


Re-AGUB II Facharzt mit Zusatzqualifikation

Voraussetzung ist eine bereits bestehende Zertifizierung auf AGUB II, die innerhalb der nächsten drei Monate erlischt. Antragsteller mit einem urogynäkologischen konservativen Schwerpunkt weißen diese konservativen Maßnahmen gesondert nach. Weitere Hinweise können über die Geschäftsstelle eingeholt werden 

Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Bei AGUB II Re-Zertifizierungen ist als Praxis- bzw. Klinikbesonderheit eine Schwerpunktpraxis bzw. zertifiziertes Kontinenz- und Beckenbodenzentrum nachzuweisen. Die AGUB Stufe III wird ausschließlich weiterhin operativ und klinisch Tätigen zuerkannt.

ANTRAG


Re-AGUB III Seminarleiter

Voraussetzung ist eine bereits bestehende Zertifizierung auf AGUB III, die innerhalb der nächsten drei Monate erlischt. 

Die Bewertung kann erfolgen, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und mit je 3 x 10 Beispielen und Sammelstatistik zugesandt wird. Die geforderten Zahlen und Berichte entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Die AGUB Stufe III wird ausschließlich weiterhin operativ und klinisch Tätigen zuerkannt. Der AGUB Vorstand entscheidet über die Zertifizierung AGUB III.

Antrag